AGBs

Nutzungsbedingungen zur Verwendung des Trainersiegels sowie des Eintrags auf der offiziellen Trainerliste unter www.caniskinetic.de 

Liebe/r Trainer/in, mit der Verwendung des von uns, Michael Geitner, Au 6, 83562 Rechtmehring und Dr. Johanna Schürmeyer, Dorfstr.3b, 30916 Isernhagen, zur Verfügung gestellten Trainersiegels in deinen Werbematerialien sowie dem Eintrag deiner Kontaktdaten auf der Trainerliste auf der Homepage www.caniskinetic.de stimmst du folgenden Bedingungen zu: 


I. Vertragsgegenstand 

1. Diese Bedingungen gelten zwischen Michael Geitner, Au 6, 83562 Rechtmehring und Dr. Johanna Schürmeyer, Dorfstr.3b, 30916 Isernhagen (nachfolgend Lizenzgeber genannt) und den von ihnen ausgebildeten Trainern und Trainerinnen, sobald diese die Prüfung zur jeweiligen Trainerstufe erfolgreich abgeschlossen haben (nachfolgend Trainer genannt). 

2. Die Bedingungen gelten für die Verwendung der nachfolgend benannten Marken sowie des Trainersiegels des Lizenzgebers. 

3. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Trainer wird hiermit widersprochen. 


II. Rechtsstand 

1. Der Lizenzgeber ist ausschließlicher Eigentümer der Marke Caniskinetic®, Michael Geitner ist zusätzlich Eigentümer der Marken Dualaktivierung®, Equikinetic®, Equiplace®, Neurokinetic®, EquiClassicWork® Longe-Walking® und Dualini®. 

2. Weiterhin ist der Lizenzgeber ausschließlicher Eigentümer des für seine Marken konzipierten Trainersiegels.

3. Zudem ist der Lizenzgeber ausschließlicher Eigentümer der Lizenzen für sämtliche in Verbindung mit den genannten Marken bestehende Produkte.


III. Rechte der Trainer

 1. Der Lizenzgeber räumt seinen Trainern das Recht ein, das von ihm zur Verfügung gestellte Trainersiegel in sämtlichen öffentlichen Auftritten kommerziell zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, das Trainersiegel in sämtliche Werbematerialien (Flyer, Visitenkarten, Homepage etc.) zu integrieren. 2. Der Lizenzgeber räumt seinen Trainern das Recht ein, die unter Punkt II.1. dieser Bedingungen genannten Marken in sämtlichen öffentlichen Auftritten und Werbematerialien kommerziell zu nutzen, sofern der jeweilige Trainer die für die jeweilige Marke benötigte Prüfung erfolgreich abgelegt hat. In diesem Zusammenhang räumt der Lizenzgeber den Trainern das Recht ein, sich öffentlich als Trainer der jeweiligen Marke zu bezeichnen (z.B. „Trainer Caniskinetic®“). 

3. Der Lizenzgeber räumt seinen Trainern das Recht ein, die unter Punkt II.3. dieser Bedingungen genannten Produkte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben. 

4. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung des jeweiligen Trainers trägt der Lizenzgeber auf der von ihm geführten offiziellen Trainerliste auf der Homepage www.caniskinetic.de die vom jeweiligen Trainer gewünschten Kontaktdaten ein. 


IV. Pflichten der Trainer

1. Die Trainer sind verpflichtet, die für die verwendete Marke notwendige Prüfung und/oder Weiterbildung erfolgreich zu absolvieren, ehe sie die Marke öffentlich verwenden. 

2. Die Trainer sind verpflichtet, im Mindestabstand von 24 Monaten eine vom Lizenzgeber angebotene Weiterbildung zu besuchen. Dies sind die sog. Lizenzverlängerungen 

3. Verstößt ein Trainer gegen eine dieser Pflichten, ist der Lizenzgeber dazu berechtigt, die Kontaktdaten dieses Trainers von der offiziellen Trainerliste auf der Homepage www.caniskinetic.de zu entfernen. In diesem Falle erlöschen sämtliche Rechte aus Punkt III dieser Bedingungen. 

4. Weiterhin behält sich der Lizenzgeber bei einem Verstoß eines Trainers gegen diese Bedingungen die Einleitung rechtlicher und/oder gerichtlicher Schritte vor. 

5. Der Lizenzgeber behält sich vor, die Rechte aus Punkt III dieser Bedingungen auch aus anderen gewichtigen Gründe (insbesondere Rufschädigung des Lizenzgebers) zu widerrufen. 


V. Verpfändung, Form der Benutzung 

1. Die Trainer sind nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben oder die eingeräumten Rechte zu verpfänden. 

2. Das unter Punkt II.2. dieser Bedingungen genannte Trainersiegel darf von den Trainern nur in der vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Form verwendet werden. 

3. Die unter Punkt II.1. dieser Bedingungen genannten Marken des Lizenzgebers müssen bei schriftlicher Benutzung stets als eingetragene Marken gekennzeichnet werden. 


VI. Inkrafttreten, Zustimmung 

Mit öffentlichen Verwendung des unter Punkt II.2. dieser Bedingungen genannten Trainersiegels und/oder der öffentlichen Verwendung der unter Punkt II.1. dieser Bedingungen genannten Marken des Lizenzgebers stimmt der Trainer diesen Bedingungen zu. 


VII. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder zu einem späteren Zeitpunkt unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen. 

Isernhagen, 29.09.2021